Bau-Turbo
Bau-Turbo in der Gemeinde Butjadingen
Im Oktober 2025 hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung den sogenannten “Bau-Turbo” beschlossen.
Das Gesetz ist mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 30.10.2025 in Kraft getreten und beinhaltet Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB), die es den Gemeinden erlaubt, unter bestimmten Bedingungen von den üblichen Vorschriften des Bauplanungsrechts abzuweichen, ohne dass dafür ein Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen erforderlich ist.
Die Gemeinde Butjadingen möchte die neuen Instrumente des „Bau-Turbo“ grundsätzlich nutzen und mit der Anwendung mehr Wohnraum schaffen, Innenbereichsentwicklung fördern und Bauvorhaben beschleunigen. Um eine transparente und gleichbehandelnde Entscheidungsgrundlage zu gewährleisten, hat die Gemeinde Butjadingen eine Richtlinie zur Anwendung des Bau-Turbos entwickelt.
Der Rat der Gemeinde Butjadingen hat in seiner Sitzung am 23.06.2026 eine entsprechende Richtlinie beschlossen, die für Bauanträge nach dem Bau-Turbo zu berücksichtigen ist.
Anwendungsbereich
Der Bau-Turbo ist nach Maßgabe des BauGB anwendbar:
im Geltungsbereich bestehender Bebauungspläne (§ 30 BauGB),
im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB),
im Außenbereich (§ 35 BauGB), sofern ein räumlicher Zusammenhang mit dem Siedlungsbereich besteht.
Der Flächennutzungsplan 2008 inklusive Änderungen und Berichtigungen dient als maßgebliche Grundlage. Die Anwendbarkeit des Bau-Turbo ist nur innerhalb der Flächennutzungsplan-Kategorien „Wohnbaufläche“ und „gemischte Baufläche“ zulässig.
Eine Anwendung des Bau-Turbo bzw. Zustimmung der Gemeinde findet grundsätzlich nicht statt:
Keine Schaffung von neuem Wohnraum
das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und wird im Flächennutzungsplan nicht als „Wohnbaufläche“ oder „gemischten Baufläche“ dargestellt
in Gewerbe- und Industriegebieten
in Sondergebieten für Erholung: Wochenendhaus- und Ferienhausgebieten
gewerbliches Wohnen: Boardinghäuser, AirBnB etc.
durch Fachrecht geschützte Räume: Schutzgebiete (z.B. Landschaftsschutzgebiet)
Vor der Einreichung eines Bauantrages oder einer Bauvoranfrage muss eine Abstimmung mit der Gemeinde Butjadingen zwingend erfolgen. So kann frühzeitig geprüft werden, ob das Vorhaben grundsätzlich unter den Bau-Turbo fällt und welche Unterlagen erforderlich sind. Anträge nach dem Bau-Turbo können nur mit der Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB genehmigt werden.
Downloads
Präsentation Anwendung Bau-Turbo – Umweltausschuss v. 09.06.2026
Präsentation Sachstand Bau-Turbo – Umweltausschuss v. 27.08.2026
Links
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen – Bau-Turbo
https://www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/baurecht/bau-turbo/bau-turbo_node.html
Ansprechpartner
Bau- und Bürgerdienste
Herr Niklas Segebrecht
04733/89-35





