Umtausch Führerschein
In den öffentlichen Medien wird im Moment wieder verstärkt über den Umtausch der Führerscheine berichtet.
Folgendes ist hierbei zu beachten:
- Bei dem Umtausch der Papierführerscheine (grau oder rosa) gilt folgende Regelung:
- Bis zum 19.01.2025 müssen alle Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 und jünger umgetauscht werden.
- Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
- Bei dem Umtausch der Führerscheine im Kartenformat gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins.
- Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 : Umtausch bis zum 19. Januar 2026
Folgenden Unterlagen werden bei Beantragung benötigt
- ein biometrisches Passbild
- den noch gültigen Führerschein
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Kosten: - 29,50 € (bei Umtausch Papierführerschein in Karte)
- 32,80 € (bei Umtausch Karte in Karte)
Der Umtausch ist verpflichtend.
Die Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge ab 1953 sind nunmehr ungültig und können bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle ein Bußgeld nach sich ziehen.
Die Beantragung zum Umtausch des Führerscheines kann in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 4, erfolgen.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Team des Meldeamtes gerne zur Verfügung.