Anhörung zur Zweitwohnungsteuer

Der Rat der Gemeinde Butjadingen hat eine neue Zweitwohnungsteuersatzung beschlossen. Dazu ist ein Anhörungsverfahren gestartet worden.

 

Aufgrund neuerer Entscheidungen des Bundeverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichtes war die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in Butjadingen für das Jahr 2020 zurückgestellt worden. Jetzt hat der Rat der Gemeinde Butjadingen in seiner letzten Sitzung eine neue Zweitwohnungsteuer-Satzung beschlossen (https://www.gemeinde-butjadingen.de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen).

 

Aktuell werden alle Zweitwohnungsinhaber zwecks Anhörung angeschrieben. Es ist vorgesehen, danach die Steuerbescheide zu versenden.

 

Da wegen der Corona-Pandemie die Nutzung der Zweitwohnungen im Frühjahr für mehrere Wochen nicht möglich war und für den Monat November empfohlen wird, generell auf nicht notwendige Reisen zu verzichten, weise ich auf Folgendes hin:

 

Die Zweitwohnungsteuer ist als Jahressteuer ausgerichtet. Das Satzungsrecht der Gemeinde Butjadingen hat sich insoweit nicht geändert. Nach wie vor ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduzierung der Steuerlast möglich, wenn die Zweitwohnung für mehr als sieben Monate nicht genutzt werden kann. Die erwähnten Nutzungseinschränkungen durch die Corona-Pandemie bedauert die Gemeinde sehr. Sie bleiben aber vom zeitlichen Umfang her deutlich unter der in der Satzung festgelegten Grenze.


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